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Zulassungsauflagen im Master
Warum gibt es Zulassungsauflagen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es vorkommen, dass die Zulassung zum Masterstudiengang Informatik nur unter Auflagen erteilt wird. Der Master Informatik ist ein konsekutiver Studiengang, kann aber auch mit Bachelorabschlüssen in fachverwandten Bereichen studiert werden. Grundsätzlich gilt:
Je nach Studieninhalten des Bachelors kann der Zulassungsausschuss Zulassungsauflagen aussprechen. Die Zulassungsauflagen sollen sicherstellen, dass wichtige Vorkenntnisse, die im Master vorausgesetzt werden, vorhanden sind und der Master erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Je nach Umfang des Informatikteils eines Nicht-Informatik Bachelorstudiengangs können Zulassungsauflagen erteilt werden. Dies sind in der Regel Grundlagen-Pflichtveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Informatik der TU. Es ist daher sehr wichtig, bei der Bewerbung zum Master Informatik die Studieninhalte möglichst detailiert anzugeben. Sollten die Modul nicht passen, legt eine Modulbeschreibung bei. So kann im Vorfeld verhindert werden, sinnlose Auflagen zu bekommen. Konkret müssen 60 ECTS aus der Informatik und 20 ECTS aus der Mathematik nachgewiesen werden:
- Informatik:
- Theoretische Informatik
- Logik
- Betriebssysteme
- Computernetze
- Datenbanksysteme
- Technische Informatik
- Mathematik:
- Lineare Algebra
- Analysis
- Diskrete Mathematik
Der studentische Vertreter im Zulassungsausschuss ist stets bemüht, alle Bewerbungen durchzusehen und festzustellen, ob eine vorgeschlagene Auflage sinnvoll ist. Die Zusammenarbeit mit der Uni klappt in der Regel sehr gut und vernünftig begründete Einwände gegen Zulassungsauflagen werden meist akzeptiert.
Erfüllung der Zulassugsauflagen
Zulassungsauflagen müssen in den ersten zwei Semestern des Masterstudiums erfüllt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, diese zu erfüllen:
- Individuelle Prüfung im ersten Semester
- Teilnahme an der regulären Prüfungsleistung
Genauere Infos zu den Zulassungsauflagen gibt es noch in den FAQ.
Jeden, den interessiert, wie der Fachgruppenrat bisher auf Zulassungsauflagen reagiert hat, sei folgender Text empfohlen:
Zu Beginn des WiSe 10/11 haben geschätzte 25 Erstsemester Auflagen erhalten, und es deutetet einiges darauf hin, dass viele davon unpassend oder ungerechtfertigt sind. Außerdem wurden offenbar viele Bewerber unzureichend informiert. Vieles davon bestätigte sich bei einer Umfrage, die wir ab dem 26.11.2010 durchgeführt haben. Teile der Umfrageergebnisse werden wir bald veröffentlichen.
Am 30.11.2010 fand eine Gespräch mit dem Studiendekan Prof. Magnor statt, um die Probleme darzustellen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Es wurden Probleme seitens des Zulassungsausschuss eingeräumt, aber auch im Immatrikulationsamt und an anderen Stellen gab es Probleme. Wir arbeiten derzeit mit daran, all diese Probleme zu beheben, so dass zukünftige Bewerber weniger Umstände damit haben werden.
Für die aktuellen Erstsemester haben sich auch noch interessante Dinge ergeben, die wir in Frage-Antwort-Form unter FAQ bereitgestellt haben. Die FAQ selbst sind so gut wie final, aber die Antworten verweisen teils auf Dokumente, die wir oder andere Stellen an der Uni erst noch schreiben müssen.
Vorgeschichte
Vor ca. einem Jahr, im WiSe 09/10 hatten bereits ca. 30 Erstsemester Zulassungsauflagen erhalten. Mit wenigen Ausnahmen war dies stets TheoInf 1 und Logik, obwohl viele von denen genau diese Fächer schon in ihrem Bachelor abgeschlossen hatten. Viele waren damit unzufrieden, aber zunächst schien es, als würde kein Weg an den Auflagen vorbei führen.
Dann klagte ein Student gegen die Auflagen, da die damals gültige Prüfungsordnung nur unter sehr bestimmten Umständen Auflagen erlaubte. Die TU bot an, die Auflagen fallen zu lassen, wenn der Student die Klage zurückzieht. Dies tat er, und in der Folge wurden auch anderen Studenten die Auflagen erlassen. Dies zog sich allerdings über fast ein Jahr hin, so dass die meisten schon großen, meist unnötigen Aufwand in Vorlesungen, Übungen, Hausaufgaben und Klausuren gesteckt hatten. Und eine kleine Minderheit bekam bis zum Schluss keinen Erlass, so dass ca. 8 Studenten alle Auflagen erfüllten.
Fehlende und falsche Informationen, so wie ein träger Verwaltungsapparat sorgten dann dafür, dass selbst jene, die alle Auflagen bestanden hatten, um ihre Exmatrikulation fürchten mussten, und es gibt Gerüchte dass deshalb sogar jemand sein Studium unnötigerweise beendet hat.
Uns als Fachgruppe war klar, dass sich etwas tun musste. Zwar waren nicht alle von uns komplett gegen solche Auflagen, aber die Art und Weise der Vergabe und Durchführung musste sich ändern. So wirkten wir mit aller Macht auf die Studienkommission ein, die Auflagen abzuschaffen oder zumindest deutlich studierendenfreundlicher zu machen.
Die Lehrenden innerhalb der Studienkommission hatten auch Grund zur Veränderung: Dass nun fast alle Studenten um ihre Auflagen herum gekommen sind, nur weil es da eine Lücke in der Ordnung gab, konnte doch nicht angehen. Somit sollte die Zulassungsordnung so angepasst werden, dass Auflagen in Zukunft legitim sind und in Zukunft keiner mehr so leicht drumherum kommt.
Der Kompromiss der gegensätzlichen Ziele ist die aktuelle Fassung Prüfungsordnung, die zwar Auflagen legitimiert, aber eigentlich eine sinnvolle, gemäßigte und vor allem individuell sinnvolle Verteilung sicherstellen sollte. Was daraus in der Praxis geworden ist, sehen wir ja nun…
Durch das viele hin und her zog sich der Beschluss und die Veröffentlichung der neuen Fassung aber auch immer weiter in die Länge. Hochschulöffentlich und somit gültig wurde die Ordnung dann erst am 26.8.2010, auch wenn ihr offizieller Titel gut darüber hinwegtäuscht: „Ordnung (…) vom 05.10.2005 (…) in der Fassung vom 28.04.2010“. Somit kam die Ordnung erst deutlich nach dem Einsendeschluss für Bewerbungen heraus – durchaus merkwürdig.
Weitere Hintergründe
Die neue, d.h. aktuelle Zulassungsordnung könnt ihr hier einsehen. Zuvor hatten wir außerdem schon etwas zu den Auflagen in der Ersti-Zeitung im Kapitel „Spezielles im Master“ geschrieben.