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FAQ

Diese FAQ gelten ergänzend zu denen auf den Seiten der Fakultät. Schau also auch dort mal hinein!

Alle hier gemachten Aussagen wurden von Fachgruppenratsmitgliedern zusammen mit den zuständigen Personen (u.a. dem Studiendekan) erarbeitet und so korrekt und verständlich wie möglich aufgeschrieben. Generell gilt jedoch für alle folgenden Aussagen (wie auch für praktisch alle anderen Aussagen, die Du irgendwo von irgendwem bekommst), dass diese nicht verbindlich sind. Verbindlich ist nur, was in den Ordnungen steht. Folglich stellen die folgenden Hinweise für unklare oder mehrdeutig geregelte Sachverhalte nur mögliche Lösungsansätze dar. Solltest du also Probleme bekommen oder noch Fragen haben, wende dich am besten an die Fachgruppe oder die Studiengangskoordinatorin, und diese haken dann nochmal bei den entsprechenden Stellen nach.

Relevant für alle Studierenden der Informatik

Welche Allgemeine Prüfungsordnung gilt für mich?

Unabhängig davon, wann Du Dein Studium begonnen hast, gilt bisher (Stand April 2022) immer die neuste APO für Dich. Anders als bei der BPO wurden auf die APO alle Studenten automatisch gewechselt, da die Änderungen nur zum Vorteil der Studenten sind. Momentan (20. April 2022) gilt also für alle von uns die APO in der Fassung vom 06.06.2019.

Welche Besondere Prüfungsordnung gilt für mich?

Grundsätzlich gilt für Dich diejenige Prüfungsordnung, die dem Semester Deines Studienbeginns zugeordnet ist. Um festzustellen, welche das ist, wirf einen Blick auf die Dokumente (Bachelor / Master). Es kann aber sein, dass du durch eine zwischenzeitlich verabschiedete Prüfungsordnung in eine neue umgewechselt wurdest. In dem Fall hast du für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit, in die zu deinen Studienbeginn geltende, zurückzuwechseln. Was für dich konkret zutrifft, erfragst du am besten beim Prüfungsamt.

Muss ich für Fach „XY” Hausaufgaben machen?

Zuerst solltest Du klären, welche besondere Prüfungsordnung für dich gilt. Dann wirf einen Blick in das entsprechende Modulhandbuch (im Anhang des besonderen Teils deiner Prüfungsordnung). Hier sind die Module aufgeführt, die Du anrechnen lassen kannst. Nun schau Dir im Modul zu Veranstaltung „XY“ den Punkt „Prüfungsmodalitäten“ an. Dort steht:

  • eine entsprechende Studienleistung, dann musst Du Die Hausaufgaben wie angegeben absolvieren. Oder:
  • nur etwas über die Prüfungsleistung (Klausur o. mündl. Prüfung), dann musst Du keine Hausaufgaben ablegen.

Sollte der Dozent/die Dozentin etwas Abweichendes von Dir verlangen, so sprich ihn/sie nochmal auf die Thematik an und weise ihn/sie auf das Modul in der BPO hin. Sollte es weiterhin Probleme geben, so setze Dich am Besten mit der Fachgruppe und/oder der Studiengangskoordinatorin in Verbindung.

Sollte die Hausaufgabe für Dich eine Studienleistung sein, so beachte bitte auch „Frage 4“.

Ich soll Hausaufgaben machen, obwohl ich in der neuen Prüfungsordnung bin.

Es darf nach wie vor Pflichthausaufgaben geben, aber diese sind keine Prüfungsvoraussetzung, sondern Studienleistungen. Du darfst also die Prüfung schreiben, ohne die Hausaufgaben gemacht zu haben. Dann musst Du allerdings die Hausaufgaben in einem späteren Semester nachholen, da das Modul aus Prüfung und Hausaufgaben besteht und Du ohne Hausaufgaben keine Credits bekommst. Für das erfolgreiche Bearbeiten der Hausaufgaben wird dir ein Schein ausgestellt.

In der Regel nur relevant für Master-Studierende der Informatik

Ich bin im Master und möchte eine Bachelorvorlesung hören. Geht das?

Du darfst die Vorlesung auf jeden Fall hören. Wenn Du aber auch Credits dafür bekommen willst, musst Du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen und nachweisen, dass Du im Bachelor nichts vergleichbares gemacht hast. Prinzipiell gilt dies sowohl für Fächer aus dem Nebenfach (insbesondere wenn du im Bachelor ein anderes oder gar kein Nebenfach hattest) als auch für den Wahlpflichtbereich. Ob der Antrag durchkommt hängt vorallem davon ab, ob es sich um ein eher leichtes oder fortgeschrittenes Bachelorfach handelt.

Welche Zulassungsordnung gilt für mich?

Eigentlich jene, die zum Einsendeschluss der Bewerbung gültig war. Ein masterspezifisches Beispiel:

  • Bewerbungsfrist zum 15.01.2011 → „Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Universität Braunschweig vom 05.10.2005 (Bek. 377) in der Fassung vom 28.04.2010“

Der Prüfungsausschuss tendiert allerdings dazu, sich auch auf Details der neuen Regelung zu beziehen, wenn Du nach alter Ordnung zugelassen bist, evtl. kannst du vielleicht auch in deinen Anträgen versuchen, dich darauf zu beziehen.

Ich habe Auflagen bekommen und möchte diese ganz regulär erfüllen. Was muss ich tun?

Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Gehe zur Vorlesung, mache die Hausaufgaben, schreibe die Prüfung. (Bietet sich besonders dann an, wenn deine Auflage sich mit einem tatsächlichen Defizit aus deinem Erststudium deckt.) Bestehst Du diese, ist die Auflage damit erfüllt. Fällst Du durch die Prüfung, so kannst Du diese zum nächsten Zeitpunkt wiederholen. Da die reguläre Klausur evtl. erst nach deinem 2. Semester wieder angeboten wird, tritt dann bei Dir das „Frage 9“ auf (siehe unten). Für die Hausaufgaben treffen auch die Probleme 3 und 4 zu. Oder
  2. Beantrage beim Prüfungsausschuss die „individuelle Prüfung“ nach § 2 (6) Zulassungsordnung nach dem Stand vom 07.05.2012, siehe dazu auch „Frage 6“). Sprich Dich zusätzlich zum Antrag mit dem/der zuständigen Fachdozenten/in ab, wie er/sie diese Prüfung durchführen möchte.

(Eine solche Prüfung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Du bereits Kenntnisse in dem Prüfungsgebiet erlangt hast und Dich in der Lage fühlst die Prüfung auch ohne Bearbeiten der Hausaufgaben zu bestehen.)

Wenn Du die Prüfung dann im ersten Versuch schaffst, brauchst Du die Hausaufgaben nicht zu machen (obwohl diese als Übung sinnvoll sein können). Fällst Du durch eine so beantrage Prüfung durch, so musst du die Auflage wie in 1. beschrieben absolvieren.

Für beide Möglichkeiten gilt:

  • Ob und wie Du Dich zu diesen Prüfungen anmelden musst, wird noch geklärt. Im Zweifelsfall geh ins Prüfungsamt und sag, dass Du eine Prüfung im Rahmen einer Auflage ablegen möchtest. Frau Weidner wird Dir dann erklären was Du zu tun hast.
  • Am Ende des zweiten Semesters vollzieht das Immatrikulationsamt Deine Rückmeldung für das 3. Master-Semester nur dann, wenn dort der Bescheid vorliegt, dass Du Deine Auflagen erfüllt hast. Falls Du einen Fristaufschub beantragt hast, muss auch dies dem Immatrikulationsamt vorliegen. Ob diese Informationen von alleine ihren Weg vom Prüfungsamt zum I-Amt finden oder nicht ist, nunja, nichtdeterministisch (d.h. manchmal klappt es, manchmal nicht). Also kümmere Dich darum und verlasse Dich nicht darauf, dass das I-Amt beim Fehlen von Nachweisen bei Dir oder sonstwem nachfragt.

Ich habe Auflagen bekommen, die ich aber für unpassend oder ungerechtfertigt halte.

Beantrage beim Prüfungsausschuss, dass Dir die Auflage erlassen wird, sofern Du Die Inhalte bereits in einem vorherigen Studium behandelt hast. Dazu musst Du die Inhalte deiner vergleichbaren Vorlesung irgendwie nachweisen (z.B. Modulbeschreibung). Jetzt kann folgendes passieren:

  • Dein Antrag wird bewilligt, du hast dann hast Du keine Auflagen mehr.

Der Antrag wird abgelehnt. Melde dich in dem Fall bitte bei uns, wir schauen dann, was sich ggf. noch machen lässt.

Einige Infos findest du auch auf der Seite Zulassungsauflagen im Master.

Ich kann meine Auflagen nicht innerhalb der gesetzten Frist (1. Semester bzw. 1. Jahr) erfüllen

Stelle einen Antrag an den Prüfungsausschuss. Wenn die Verzögerung nicht selbstverschuldet ist (z.B. weil die Prüfung erst danach wieder angeboten wird, wegen Krankheit, etc.) wird diesem i.d.R. stattgegeben. Selbst wenn Du durch die Prüfung durchgefallen bist, wird das nicht unbedingt als eigenes Verschulden angesehen, sodass Du einen zweiten Versuch bekommen kannst.

Warum geht der Antrag an den Prüfungsausschuss? Zulassungsauflagen sind doch eine Sache des Zulassungsausschusses?

Ja und nein. Fakt ist, dass ihr ja inzwischen zugelassen seid, und der Zulassungsausschuss damit seinen Zweck erfüllt hat. Es ins nun so festgelegt zu sein, dass sich mit Prüfungsfragen der Prüfungsausschuss beschäftigt.

infos/faq.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/07 17:19 von fl0